Rufnummernmissbrauch
Es passiert ja immer mal wieder, dass einem das Handy einen “Anruf in Abwesenheit” meldet; so auch heute. Gut, dass ich nicht direkt zurückgerufen, sondern mir die Nummer des Anrufers erst mal gut angeschaut habe, denn es handelte sich um die folgende – sicher nicht gerade günstige – sogenannte Mehrwertnummer, die eigentlich für Televoting und ähnliches gedacht ist:
+49 – 137 – 707 339 75 79
Es war also sicher nur ein Lockanruf, der mich dazu bewegen sollte die teuere Nummer zurückzurufen. Wahrscheinlich würde man dann nur ein Tonband mit einer mehr oder weniger sinnlosen Ansage hören, wofür man dann ordentlich zur Kasse gebeten wird.
Da mich sowas nervt und ich mir und anderen solche Belästigungen bzw. Betrugsversuche in Zukunft ersparen möchte, habe ich mal ein bißchen recherchiert, was man dagegen unternehmen kann bzw. sollte.
Eine sehr lesenswerte Informationsquelle zu solchen Lockanrufen ist die folgende Webseite:
Ergebnis: Man kann und sollte man sich bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) beschweren, da diese Behörde nach §67 TKG die Befugnisse hat, missbräuchlich genutzte Nummern zu sperren.
Außerdem kann man über die Webseite der BNetzA anhand der verwendeten Rufnummer herausfinden, wem die Rufnummer zugeteilt wurde. In meinem Fall – Nummernbereich (0)137 707 – ist das die dtms AG. Eine Beschwerde an die dtms AG ist ebenfalls rausgegangen. Vermutlich haben die die Nummer jedoch – wie so oft – an eine andere Firma weitervermietet und sind somit nicht direkt verantwortlich.
Naja, mal sehen, wann und wie bzw. ob die dtms AG sowie die BNetzA auf meine Beschwerdemails reagieren. To be continued…